
Alle reden darüber
Wir bringen Struktur ins Thema
für Kleinunternehmen und Mittelständler
Haben Sie schon einen KI Beauftragten im Unternehmen?
Die Aufgaben eines KI-Beauftragten im Rahmen der EU-KI-Verordnung (KI-VO) lassen sich wie folgt zusammenfassen:
– Überwachung der KI-Compliance: Sicherstellen, dass die Entwicklung und der Einsatz von KI-Systemen den Anforderungen der EU-KI-Verordnung sowie weiteren relevanten Gesetzen entspricht.
– Beratung und Koordination: Beratung der Geschäftsführung und verschiedener Abteilungen bei der Entwicklung, Implementierung und Nutzung von KI-Systemen. Dabei koordiniert der KI-Beauftragte KI-Vorhaben im Unternehmen.
– Sicherstellung der menschlichen Aufsicht: Gewährleistung, dass KI-Systeme unter menschlicher Kontrolle und Aufsicht betrieben werden, um Risiken zu minimieren.
– Schulung und Kompetenzaufbau: Verantwortung dafür, dass Mitarbeitende über die notwendigen technischen und rechtlichen Kenntnisse im Umgang mit KI verfügen.
– Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen: Enge Abstimmung mit Datenschutzbeauftragten, IT-Sicherheits-, Compliance- und Rechtsabteilungen, um eine ganzheitliche Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
– Kommunikation mit Behörden und Partnern: Ansprechpartner für Behörden, Marktüberwachungsstellen und Geschäftspartner in Fragen der KI-Regulierung und Compliance.
– Kontinuierliche Überwachung und Weiterentwicklung: Monitoring der eingesetzten KI-Systeme hinsichtlich gesetzlicher Änderungen, technologischer Entwicklungen und deren Bedeutung für das Unternehmen.
Diese Rolle ist besonders für Unternehmen mit Hochrisiko-KI-Systemen relevant; die EU-KI-Verordnung empfiehlt deshalb dringend die Benennung eines KI-Beauftragten, auch wenn eine rechtliche Verpflichtung (außer bei Hochrisiko-Systemen, Art. 14 AI Act) noch nicht besteht.
Zusätzlich ist der KI-Beauftragte Teil eines Zusammenspiels mit nationalen Marktüberwachungsbehörden und dem EU-KI-Büro, die für die Überwachung und Durchsetzung der KI-Verordnung zuständig sind. Er unterstützt somit auch die Einhaltung sektoraler und übergreifender KI-Regelungen.